Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Hansa Brandschutz Automation Sicherheit GmbH gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB). Soweit in einzelnen Klauseln Unterschiede zwischen Unternehmern und Verbrauchern bestehen, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen im Bereich Brandschutz, Türautomation, Flucht- und Rettungswegsysteme, Sicherheitstechnik sowie elektronische und mechanische Schließanlagen.
I. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Für Bauleistungen gilt die VOB Teil B mit Vorrang.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Technische Änderungen und Verbesserungen nach dem Stand der Technik bleiben vorbehalten, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Euro ab Werk, zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung.
2. Zu den bestätigten Preisen werden Mehrkosten für Montagearbeiten, Überstunden, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit sowie besondere Verpackungs- und Versicherungskosten zusätzlich berechnet.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sofern keine älteren Rechnungen offenstehen.
4. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Für Verbraucher gilt § 309 Nr. 3 BGB.
III. Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Diese betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
2. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
IV. Lieferzeit, Lieferverzug
1. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eingang aller notwendigen Unterlagen und vereinbarter Anzahlungen.
2. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, entfällt unsere Leistungspflicht.
3. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
V. Schutzrechte
An Abbildungen, Zeichnungen, Software, Parametrierungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
VI. Montage, Inbetriebnahme, Abnahme, Mitwirkungspflichten
1. Montage- und Inbetriebnahmearbeiten dürfen nur von uns oder durch uns autorisierte Personen ausgeführt werden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, insbesondere Stromanschlüsse, Durchbrüche, Netzwerkeinbindung und notwendige Genehmigungen. Verzögerungen durch fehlende Voraussetzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Nach Abschluss erfolgt eine förmliche Abnahme, dokumentiert durch Prüf- und Übergabeprotokolle. Nimmt der Auftraggeber die Anlage ohne Abnahme in Betrieb, gilt diese als abgenommen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
2. Software, Steuerungen und Parametrierungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ebenfalls unser Eigentum.
3. Forderungen aus Weiterveräußerung werden sicherungshalber an uns abgetreten.
VIII. Gewährleistung
1. Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate, für Unternehmer 12 Monate.
2. Wir sind berechtigt, bis zu dreimal nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt dies fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
3. Keine Gewährleistung wird übernommen bei unsachgemäßer Verwendung, Montage oder Wartung, natürlicher Abnutzung, Eingriffen Dritter oder eigenmächtigen Änderungen.
4. Für bestehende Fremdanlagen übernehmen wir keine Haftung für Alt- oder Vorschäden.
5. Die Funktionstüchtigkeit von Brandschutz- und Türanlagen setzt die regelmäßige Wartung nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. DIN 14677, ASR A1.7, DIBt-Richtlinien) voraus. Unterbleibt diese, entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
IX. Rücknahme / Rücktritt
Eine Rücknahme bereits gelieferter Ware ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Rücksendungen haben kostenfrei, original verpackt und in wiederverkaufsfähigem Zustand zu erfolgen. Für die entstehenden Kosten berechnen wir pauschal 15 % des Warenwertes. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
X. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular wird bereitgestellt.
XI. Sonstige Ersatzansprüche, Haftung
1. Wir haften unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Keine Haftung übernehmen wir für Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder unterlassene Wartung durch den Auftraggeber.
4. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
XII. Schulung und Einweisung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Bedienpersonal nach unseren Vorgaben einzusetzen. Bei Übergabe erfolgt eine Einweisung. Nur geschultes Personal darf die Anlagen bedienen.
XIII. Monteure
Unsere Monteure sind nicht befugt, verbindliche Erklärungen zu Beanstandungen abzugeben oder Bestellungen entgegenzunehmen, die nicht vertraglich vereinbart sind.
XIV. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.hansa-luebeck.de/datenschutz.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Lübeck.
2. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand Lübeck. Verbraucher können Klage auch an ihrem Wohnsitz erheben.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2025
Hansa Brandschutz Automation Sicherheit GmbH
Geschäftsführer: Jonas Röhl, Michael Schütz, Rickmer Johannes Topf
Amtsgericht Lübeck HRB 25007